Brandschutztüren und -tore
Sie werden in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden eingebaut um das Durchdringen von Feuer zu verhindern. Meistens sind Sie in Fluchtwegen oder zwischen verschiedenen Brandabschnitten eingebaut. Wo genau Brandschutztüren und -tore einzubauen sind, wird in der Landesbauordnung geregelt.
Wir bieten Ihnen :
1flüglige Brandschutztüren
2flüglige Brandschutztüren
Brandschutztore
Feststellanlagen
Türschließsysteme
Türhaftmagnete
sämtliche Ersatzteile für verschiedene Systeme |
Zusätzlich können Brandschutztüren auch rauchdicht sein um die Verbreitung von Rauch zu verhindern. Eine Brandschutztür ist nicht zwangsläufig rauchdicht, umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Anforderung einer Brandschutztür erfüllen. Die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren regelt die DIN 18095.
Fragen Sie nach, wir beraten Sie gerne telefonisch oder vor Ort.
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