Leistungen

 

 

Feuerlöscherprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben

 

Unter anderem sind bei einer ordnungsgemäßen Wartung folgende Punkte durchzuführen

  1. Allgemeiner Zustand, Sauberkeit des Feuerlöschers
  2. Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung, Armaturen, Schläuche und Sicherungen
  3. Fälligkeit von Prüffristen nach der Druckgeräterichtlinie (Anmerkung: Behälter von Dauerdruck- und Gaslöschern und deren druckbeaufschlagte Ausrüstungsteile müssen nach der Druckgeräterichtlinie der wiederkehrenden Prüfung durch Sachverständige unterzogen werden.)
  4. Schutzanstriche (z. B. auf Korrosionserscheinungen)
  5. Kunststoffformteile auf Beschädigungen (z. B. Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen)
  6. Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
  7. Gewicht oder Volumen des Löschmittels
  8. Gewindeanschlüsse hinsichtlich mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit
  9. Weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Löschmittels und Beschaffenheit des Innenraums des Löschmittelbehälters durch Sichtprüfung (entfällt bei Kohlendioxid)
  10. Auch wenn dies bei Dauerdrucklöschern mit dem Löschmittel Pulver zweifelsfrei - in Eigenverantwortung des Sachkundigen - ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, muss der Löschmittelbehälter in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre sein darf.
  11. Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Beschädigungen und Korrosionserscheinungen
  12. Dichtstellen und Dichtungen
  13. Kanäle und Leitungen, durch die Löschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, hinsichtlich Beschädigungen, Korrosionserscheinungen und freiem Durchgang
  14. Bei Aufladelöschern Druck und Gewicht des Treibgases
  15. Funktionsbereitschaft des Löschers wieder herstellen; soweit erforderlich durch Instandsetzung
  16. Dauerdrucklöscher auch hinsichtlich Dichtheit prüfen
  17. Dokumentation der durchgeführten Instandhaltungsarbeiten.

 

 

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