Leistungen

 

 

 

Eine funktionierende RWA-Anlage schützt Leben und Sachwerte

 

Instandhaltung für die Sicherheit
Sofern RWA-Anlagen vorhanden sind, ist der Betreiber für die Einsatzbereitschaft seiner Anlage verantwortlich. Gemäß den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung (MBO) sowie den entsprechenden Landesbauordnungen (LBO) wird eine Instandhaltung von Anlagen des baulichen Brandschutzes gesetzlich vorgeschrieben.

Insbesondere gilt dies bei Anlagen, die aufgrund von bauaufsichtlichen Auflagen für die Baufreigabe bzw. Nutzungsfreigabe gefordert und installiert wurden. Zudem wird bereits in bauaufsichtlichen Auflagen der Abschluss eines Wartungsvertrages vorgeschrieben.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN 18232 regelmäßig, mindestens jährlich, komplett mit allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und sofern erforderlich, instandgesetzt werden.

Umfang der Instandhaltung
Nach entsprechenden Checklisten werden folgende Arbeiten durchgeführt:

  1. Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion, Prüfung des Energievorrates
  2. Kontrolle der Kohlendioxid-Flaschen auf Gewicht und Korrosionserscheinungen
  3. Prüfung der Akkumulatoren auf Belastbarkeit bzw. Austausch nach Ablaufdatum, Prüfung der pneumatischen oder elektrischen Steuerleitungen
  4. Druckprüfungen oder Durchgangsmessungen
  5. Funktionsprüfung bei thermischen Auslösern und zentralen Betätigungselementen durch Kohlendioxid
  6. Reinigen und Fetten von einzelnen Bauteilen
  7. Prüfung oder Austausch von Druckgasgeneratoren und Dichtungen
  8. Überprüfung von elektromagnetischen oder motorbetriebenen Ansteuerungen, Funktionsprüfung, Kontrolle und Justierung an den einzelnen Rauchklappen
  9. Prüfung von Zubehöreinrichtungen der jeweiligen RWA-Anlage

 

 

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