Leistungen

 

Wartung von Brandschutzanlagen

    

 Ihre Vorteile

  • In unseren Wartungspauschalen sind alle für eine Prüfung erforderlichen Prüfwerkzeuge sowie Prüfzeugnisse enthalten.

  • Wir sorgen wir für die Einhaltung der Prüffristen und erinnern Sie rechtzeitig. Sie müssen sich nicht mehr um Termine für die Einhaltung der Prüffristen kümmern.

  • Wir koordinieren auf Wunsch die Termine mit anderen Firmen und Behörden die mit unseren Prüfungen verbunden sind.

  • Regelmäßige Wartungen sind in den entsprechenden Richtlinien für Feuerschutzeinrichtungen vorgeschrieben. Nach folgenden Richtlinien bieten wir Ihnen unsere Wartungen an:
                                                              

DIN VDE 0833
Hieraus geht hervor, dass eine Wartung bzw. Prüfung der Gefahrmeldeanlage vierteljährlich erforderlich ist.

BGR 134
Für CO2-Löschanlagen verweisen wir auf die BGR 134 welche eine jährliche Überprüfung durch einen Sachkundigen vorschreibt.

DIN 14406
Hier wird die Prüfung von Feuerlöschgeräten alle zwei Jahre gefordert.

DIN 14461 und DIN 14818
Gemäß diesen Normen ist die Prüfung von Wand- und Überflurhydranten einmal jährlich erforderlich.

DIN 18232
Nach dieser DIN ist die Prüfung von Rauch-Wärme-Abzuganlagen (RWA) einmal im Jahr gefordert.

DiBt-Richtlinien
In diesen Richtlinien wird eine Prüfung der Feststellanlage einmal im Jahr vorgeschrieben.

u. v. m.

 

 

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